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Ersatzpflege in der sozialen Pflegeversicherung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Bundesweit

Online erledigen

Kurzinfo

Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.

Beschreibung

Ist Ihre private Pflegeperson erkrankt, im Urlaub oder kann Sie aus sonstigen Gründen zeitweise nicht pflegen, zahlt Ihnen Ihre Pflegekasse auf Antrag die Kosten für eine Ersatzpflege. Diese Vertretung kann beispielsweise ein Familienmitglied oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Die Ersatzpflege wird manchmal auch Verhinderungspflege genannt.

Um Anspruch auf die Ersatzpflege zu haben, müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • in Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft sein und
  • die Ersatzpflege muss durch die Ersatzpflegekraft im Umfang des jeweiligen Pflegegrades sichergestellt werden können.

Sie können die Ersatzpflege für insgesamt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr beantragen. Möglich ist eine Ersatzpflege sowohl

  • stundenweise, wenn Ihre Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, als auch
  • tageweise.

Bis zu welcher Höhe Ihre Pflegekasse die Kosten erstattet, richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt.

  • Leistet ein Familienmitglied bis zum zweiten Grad oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person nicht erwerbsmäßig die Ersatzpflege, können nachgewiesene Kosten bis zum 2-fachen des Pflegegeldes erstattet werden, das sind:
    • für Pflegegrad 2: 694 EUR
    • für Pflegegrad 3: 1.198 EUR
    • für Pflegegrad 4: 1.600 EUR
    • für Pflegegrad 5: 1.980 EUR
  • Für alle übrigen Personen oder einen Pflegedienst steht für die Verhinderungspflege – gemeinsam mit der Kurzzeitpflege – ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Er beträgt im Jahr 2026 insgesamt bis zu 3.539 EUR im Kalenderjahr.
  • Alternativ kann die Ersatzpflege in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim stattfinden. Auch hier zahlt die Pflegekasse maximal 3.539 EUR der Kosten.

Entstehen dem nahen Familienmitglied oder der in Ihrem Haushalt lebenden Person durch die Ersatzpflege Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall, kann die Pflegekasse den Erstattungsbetrag ebenfalls auf bis zu 3.539 EUR erhöhen.

Für die Zeit der Ersatzpflege wird die Hälfte Ihres bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ersatzpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Sie reichen den Antrag auf Ersatzpflege bei Ihrer Pflegekasse ein.
  • Während der Ersatzpflege lassen Sie sich von der Pflegeperson oder dem Pflegedienst Quittungen oder Rechnungen ausstellen.
  • Nach der Ersatzpflege reichen Sie die Quittungen oder Rechnungen bei der Pflegekasse ein.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und überweist Ihnen den Erstattungsbetrag.

Fristen

Sie können den Antrag auf Ersatzpflege sowohl vor Inanspruchnahme der Ersatzpflege als auch nachträglich stellen.

Kosten & Gebühren

Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

Rechtsgrundlage(n)

weiterführende Informationen

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Stichwörter

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Kurzzeitpflege
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  • Verhinderungspflege
  • Pflegekraft

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

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Mittwoch

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08:00 - 12:00 Uhr
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