Ein Pflegefall kommt oft unerwartet: Ein Unfall, ein Sturz, eine Krankheit – und ein Mensch wird plötzlich pflegebedürftig. Wo erhalte ich Unterstützung zur Pflege oder Pflegegeld? Informationen und Orientierung finden Sie in diesem Bereich.
Sie können von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Leistungen zur Betriebs- und Haushaltshilfe (BHH) erhalten, wenn Sie infolge einer Krankheit, Krankenhausbehandlung, Vorsorge- oder Rehabilitationskur der LKK oder wegen Schwangerschaft und Mutterschutz ausfallen.
Wenn Sie aus der Versicherung ausscheiden, können Sie auf Antrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung (auch soziale Pflegeversicherung genannt) versichert bleiben.
Können Ihre Angehörigen oder Bekannten Sie zu Hause nicht durchgängig pflegen, haben Sie Anspruch auf die zusätzliche Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung. Auf Antrag beteiligt sich Ihre Pflegekasse an den Kosten.
Kann Ihre private Pflegeperson Sie aufgrund von Urlaub oder Krankheit nicht pflegen, zahlt Ihre Pflegekasse in bestimmten Fällen die Kosten für eine Vertretung.
Werden Sie zuhause von Angehörigen gepflegt, können Sie in einer Kombinationslösung gleichzeitig Pflegegeld bekommen und die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen.
Sind Sie pflegebedürftig und können vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, kurzzeitig in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: