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Hier finden Sie Aktuelles und weitergehende Information zu Wahlen und Volksbegehren in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Information des Landkreises Bamberg Probestimmzettel für die Kommunalwahl jetzt online

Wählerinnen und Wähler aus dem Landkreis Bamberg können jetzt online einen Probestimmzettel zur Kreistagswahl im Rahmen der Kommunalwahl am 8. März einsehen. Dort kann das Ausfüllen des Stimmzettels getestet werden. Dieser Service bietet sich für Erstwählerinnen und Erstwähler an sowie für alle, die sich schon vorab informieren möchten.

Wichtiger Hinweis: Diese Übung gilt nicht als Stimmabgabe im Zuge der Kommunalwahl und wird nicht gezählt. Der Online Probestimmzettel dient ausschließlich zur Vorbereitung. Die echten Stimmen werden nur durch die Teilnahme an der offiziellen Wahl (Wahllokal oder Briefwahl) abgegeben.

Auch für die Marktgemeinderatswahl Burgebrach und die Gemeinderatswahl in Schönbrunn stehen Probestimmzettel zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Diese Übung gilt nicht als Stimmabgabe im Zuge der Kommunalwahl und wird nicht gezählt. Der Online Probestimmzettel dient ausschließlich zur Vorbereitung. Die echten Stimmen werden nur durch die Teilnahme an der offiziellen Wahl (Wahllokal oder Briefwahl) abgegeben.

Information des Landkreises Bamberg

Unter untenstehenden Link finden Sie weitere Information zur Kommunalwahl 2026 wie z.B. Musterstimmzettel zur Landrats- bzw. Kreistagswahl.

Amtsblatt des Landkreises Bamberg

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 8. März 2026 sowie Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026

Wahlwerbung zur Kommunalwahl

Bei Wahlwerbung Verkehrssicherheit beachten

Der Wahlkampf für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 geht in die heiße Phase. Ehrenamtliche Wahlhelfer leisten durch das Aufstellen von Wahlplakaten einen wichtigen Beitrag zur politischen Meinungsbildung. Dabei kommt es jedoch immer wieder zu unabsichtlichen Fehlern, die gefährliche Verkehrssituationen verursachen können. Das Landratsamt Bamberg ruft daher alle Wahlhelfer dazu auf, folgende Hinweise zu beachten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten:

  • Wahlwerbung darf nur innerorts und so angebracht werden, dass die Sicherheit des Verkehrs (vor allem Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie in Innenkurven) nicht beeinträchtigt wird.
  • An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen darf keine Wahlwerbung angebracht werden. D.h. insbesondere Ampeln, Ortsschilder und Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben, sind für das Anbringen von Wahlwerbung tabu. Hier könnten Plakate den Fahrzeugführer ablenken, so dass er die Verkehrseinrichtungen bzw. -zeichen nicht erkennt.
  • Auch bei Fußgängerüberwegen darf keinerlei Wahlwerbung aufgestellt werden, denn hier besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch angebrachte Werbetafeln verdeckt und diese dann beim Überqueren der Fahrbahn von Autofahrern zu spät erkannt werden.
  • Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
  • Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
  • Der Standort muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein.
  • Die Wahlwerbung ist alsbald nach der Wahl wieder abzubauen.

 

Das Landratsamt bittet darum, diese Regeln zu berücksichtigen, um sowohl einen fairen Wahlkampf als auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Landratsamt Bamberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit , Pressemitteilung vom 8.1.2026

Wahltermin

Mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 364 vom 7. August 2024) wurde als Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern der 8. März 2026 festgelegt.

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinderäte, der Kreistage und die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt.

Weitere Informationen rund um die Kommunalwahl finden Sie auf folgenden Seiten:

Hier finden Sie die Aktuelles, Bekanntmachungen und weitergehende Information zu Wahlen und Volksbegehren in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt:

Über diesen Artikel

Veröffentlicht am 17.03.2026
Kategorie: Gemeinde Schönbrunn

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt:

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Veröffentlicht am 17.03.2026
Kategorie: Gemeinde Schönbrunn

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

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Veröffentlicht am 11.03.2026
Kategorie: Gemeinde Schönbrunn

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

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Veröffentlicht am 11.03.2026
Kategorie: Gemeinde Schönbrunn

für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließendenWahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG findet am Montag, 16.03.2026 um 16:30 Uhr im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach, Rathaussaal, Hauptstr. 1, 96138 Burgebrach statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

2.1 Anschlag im Amtskasten am Rathaus Schönbrunn, Zettmannsdorfer Str. 16, 96185 Schönbrunn i.Steigerwald

2.2 Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Schönbrunn i.Steigerwald gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Burgebrach, 26.02.2026

Elke Pieger
Wahlleiterin

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Veröffentlicht am 26.02.2026
Kategorie: Gemeinde Schönbrunn

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des Gemeinderats festgestellt:

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Veröffentlicht am 17.03.2026
Kategorie: Markt Burgebrach

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2026 folgendes abschließendes Ergebnis der Wahl des ersten Bürgermeisters festgestellt:

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Veröffentlicht am 17.03.2026
Kategorie: Markt Burgebrach

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

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Veröffentlicht am 11.03.2026
Kategorie: Markt Burgebrach

Vorbehaltlich der Feststellung durch den Wahlausschuss wurde folgendes Ergebnis ermittelt:

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Veröffentlicht am 11.03.2026
Kategorie: Markt Burgebrach

für die Wahl des Marktgemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 08. März 2026

1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG findet am Montag, 16.03.2026 um 17:30 Uhr im Rathaus Burgebrach, Rathaussaal, Hauptstr. 1, 96138 Burgebrach statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Fristbeginn für die Annahme der Wahl.

Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

2.1 Anschlag im Amtskasten im Rathaustorbogen in Burgebrach, Hauptstr. 1, 96138 Burgebrach

2.2 Veröffentlichung auf der Internetseite des Marktes Burgebrach gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

Burgebrach, 26.02.2026

Nicole Stadter
Wahlleiterin

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Veröffentlicht am 26.02.2026
Kategorie: Markt Burgebrach

Hier finden Sie die Ergebnisse durchgeführter Wahlen, Bürgerentscheiden und Volksbegehren in der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Nachfolgend können Sie sich die einzelnen Wahlergebnisse aufrufen. Während der Auszählung der Wahlen werden die bereits ausgezählten Stimmbezirke ständig aktualisiert.

Um die neu ausgezählten Stimmbezirke ebenfalls richtig angezeigt zu bekommen, müssen Sie Ihren Internetbrowser immer wieder aktualisieren. Am einfachsten geht dies, wenn Sie die F5-Taste an der Tastatur drücken. Es wird dann das aktuelle Windowsfenster des Internetbrowsers aktualisiert.

Die Wahlergebnisse zur Kommunalwahl 2026 aus den beiden Gemeinden Markt Burgebrach und Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald können Sie sich über die nachfolgenden Links (externe Links) anzeigen lassen.

Ergebnisse werden ab dem Wahlabend hier veröffentlicht.

Wahlauswertung Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

Bürgermeisterwahlen in Gemeinden des Landkreises Bamberg

Wahlkreise

Bei der Bundestagswahl 2025 sind die Gemeinden des Landkreises Bamberg verschiedenen Wahlkreisen zugeteilt. Die Einteilung ist gegenüber 2021 gleich geblieben. Es haben sich jedoch die Wahlkreisnummern geändert. 

Demnach gehören

  • zum Wahlkreis Bamberg (Nr. 235) die Gemeinden Altendorf, Buttenheim, Frensdorf, Hallstadt, Hirschaid, Pettstadt, Pommersfelden, Schlüsselfeld, Stegaurach, Strullendorf, Walsdorf sowie die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Burgebrach, Ebrach und Lisberg
     
  • zum Wahlkreis Kulmbach (Nr. 239) die übrigen kreisangehörigen Gemeinden Bischberg, Breitengüßbach, Gundelsheim, Heiligenstadt i. OFr., Kemmern, Litzendorf, Memmelsdorf, Oberhaid, Rattelsdorf, Scheßlitz, Viereth-Trunstadt, Zapfendorf sowie die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaften Baunach und Steinfeld.

Auf der Homepage des Landratsamtes Bamberg werden die Wahlergebnisse der Europawahl aus den beiden Gemeinden Markt Burgebrach und Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald nach Beendigung der Wahl und Auswertung der Stimmbezirke angezeigt.
Außerdem ist eine Anzeige der Wahlergebnisse aus den weiteren Landkreisgemeinden möglich.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: