Als Unternehmen sind Sie auf ein verlässliches Zahlungsverhalten Ihrer Kundinnen und Kunden angewiesen. Sie haben Schwierigkeiten mit Kundenzahlungen? Zur Durchsetzung Ihrer Geldforderungen gibt es verschiedene Instrumente. Entsprechende Verwaltungsleistungen rund um das Thema Schuldner und Mahnungen finden Sie hier.
Sie sind bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichert oder abgabepflichtig und verstoßen gegen Ihre Pflichten? Dann kann die KSK eine Geldbuße verhängen.
Wenn Sie gegen bestimmte Pflichten des Künstlersozialversicherungsgesetzes verstoßen, können Sie dazu aufgefordert werden, ein Verwarnungsgeld zu bezahlen.
Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten zu Unternehmensgründung, Führung und Schließung sowie insbesondere zum Vertragsrecht und Verzugszinsen.
Das Mahnverfahren ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, um dem Gläubiger gegen den Schuldner zu seinem Recht zu verhelfen. Ein oft langwieriges und teures Streitverfahren vor Gericht soll damit vermieden werden.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
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