Der Wohnungs- und Städtebau wird mit verschiedenen Förderprogrammen unterstützt; ebenso die Modernisierung von bereits vorhandenem Wohnraum. Dies umfasst beispielsweise Aspekte wie sozialen Wohnungsbau, Breitbandausbau, Energetische Sanierungen oder Behindertengerechtigkeit.
Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in Maßnahmen zur energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in den Neubau oder Kauf von energieeffizienten Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Wenn Sie Brennstoffzellenheizsysteme zur Wärme- und Stromversorgung in Ihr Wohn- oder Nichtwohngebäude einbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: