Um Menschen und die Umwelt zu schützen, erteilen die Behörden bei Bedarf Auflagen für Gebäude. Der Brandschutz ist in diesem Bereich besonders wichtig. Hier finden Unternehmen Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen rund um sichere Gebäude.
Die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Glätte (Schneeglätte und Glatteis) zu streuen, wird üblicherweise unter dem Begriff der Pflicht zum Winterdienst zusammengefasst.
Die Lagerung (Aufbewahrung) von explosionsgefährlichen Stoffen unterliegt den Anforderungen des Sprengstoffgesetzes in Verbindung mit der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und bedarf in der Regel einer Genehmigung.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag
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