Von der Stilllegung eines Betriebs bis hin zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze – das Arbeitsverhältnis kann aus zahlreichen Gründen enden. Hier haben wir Leistungen und Services für bestimmte Fälle für Sie zusammengestellt.
Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. An den Kosten dafür beteiligt sich die Agentur für Arbeit anteilig.
Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder eine gleichgestellte behinderte Person kündigen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des Inklusionsamtes einholen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 16:30 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: