Um den Schutz der Bevölkerung und hohe Qualitätsstandards zu gewährleisten, müssen für bestimmte Tätigkeiten einschlägige Fähigkeiten und Fachwissen nachgewiesen werden. Das betrifft auch Ihre Tätigkeit? Dann sind Sie hier richtig.
Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.
Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen.
Sie möchten in Deutschland dauerhaft in einem reglementierten Beruf arbeiten? Oder Sie möchten vorübergehend Dienstleistungen anbieten? Hier erhalten Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation.
Personen, die an sicherheitsempfindlichen Stellen in Unternehmen eingesetzt werden, müssen sich im vorbeugenden personellen Sabotageschutz einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Als Unternehmen müssen Sie die Überprüfung beantragen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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Dienstag
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
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