Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Wenn Sie Kinder im Auto mitnehmen möchten, müssen Sie geeignete Kin-dersitze verwenden.
In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Diese Pflicht gilt in Autos auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
Grundsätzlich dürfen Kinder nur in genehmigten Kindersitzen mitgenommen werden. Derzeit sind drei UN-Regelungen für Kindersitze zugelassen:
Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.
Transportieren Sie Kinder ohne die erforderlichen Kindersitze drohen Bußgelder und gegebenenfalls sogar ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
Ausnahmen beim Transport von Kinder:
keine
keine
keine
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerservice-Portal
Kontakt
Mitarbeiter von A-Z
ILE Ebrachgrund
Stellenangebote