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Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister

Gültigkeitsgebiet: Bayern

Kurzinfo

Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung

Eine Eheschließung im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben, deren Eltern und Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung

Kosten & Gebühren

  • Beurkundung im Eheregister: 55,00 EUR
    Weitere Kosten können je nach Einzelfall anfallen. Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.
  • Eheurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: 12,00 EUR

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stichwörter

  • Ehe
  • Heirat
  • Vermählung
  • Eheschließung
  • Hochzeit
  • heiraten im Ausland
  • Trauung

Öffnungszeiten

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Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch

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