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AUFSTELLUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGS- UND GRÜNORDNUNGSPLANES "ANGERFELD II", STEINSDORF GEMEINDE SCHÖNBRUNN I. STEIGERWALD, LKRS. BAMBERG

Veröffentlicht: 10.08.2026

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Schönbrunn i. Steigerwald hat in seiner Sitzung vom 21.05.2026 die Aufstellung der "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf" beschlossen.

Der Plan erhält den Namen "1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 'Angerfeld II', Steinsdorf". 

Es sollen weiterhin Flächen für ein Mischgebiet (MI) gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Gemeindeteiles Steinsdorf und ist wie folgt umgrenzt:

Westen, Norden und Süden - durch die freie Landschaft 
Osten - durch die bestehende Ortsbebauung

Folgende Grundstücke der Gemarkung Steinsdorf liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern teilweise: 178 und 180

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB zutreffen, ist die Planänderung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dabei kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Das Beteiligungsverfahren ist nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

Wesentliche Gründe der Planung sind die Anpassung an geänderte städtebauliche Ziele und eine innere Nachverdichtung.

 

Schönbrunn i. Steigerwald, 11.06.2026

Dirk Friesen
Erster Bürgermeister

Gemeinde Schönbrunn i. Steigerwald

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